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   BGH, 15.02.2006 - IV ZR 255/02   

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https://dejure.org/2006,6927
BGH, 15.02.2006 - IV ZR 255/02 (https://dejure.org/2006,6927)
BGH, Entscheidung vom 15.02.2006 - IV ZR 255/02 (https://dejure.org/2006,6927)
BGH, Entscheidung vom 15. Februar 2006 - IV ZR 255/02 (https://dejure.org/2006,6927)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Gebots der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Rahmen der Regelung für Zusatzrenten im öffentlichen Dienst; Nachträgliche Erhöhung der Abfindungsfaktoren bei Berechnung einer Abfindung

  • Judicialis

    VBLS § 29 Abs. 8 Satz 3 a.F.; ; VBLS § 44; ; VBLS § 59 a.F.; ; VBLS § 59 Abs. 1 a.F.; ; VBLS § 59 Abs. 2 Satz 3; ; VBLS § 59 Abs. 6 a.F.; ; BetrAVG § ... 1 Abs. 1.F.; ; BetrAVG § 2 a.F.; ; BetrAVG § 2 Abs. 1; ; BetrAVG § 16; ; BetrAVG § 18; ; BetrAVG § 18 Abs. 4 n.F.; ; BetrAVG § 30d; ; BetrAVG § 30d Abs. 1 Satz 1; ; BetrAVG § 30f n.F.; ; AGBG § 9 Abs. 1

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VBLS a. F. § 44; AGBG § 9 Abs. 1; BGB § 307
    Berechnung der Versicherungsrente nach § 44 VBLS a. F. ist zulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VBLS § 44 (a.F.) § 59 (a.F.)
    Berechnung der Zusatzrente bei Versorgungseinrichtungen für den öffentlichen Dienst

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 639
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus BGH, 15.02.2006 - IV ZR 255/02
    Zu einer rückwirkenden Neuregelung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes waren der Gesetzgeber und die Beklagte auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht verpflichtet (vgl. BVerfGE 98, 365, 402 f. und VersR 2000, 835, 837 f.).
  • EuGH, 17.05.1990 - 262/88

    Barber / Guardian Royal Exchange Assurance Group

    Auszug aus BGH, 15.02.2006 - IV ZR 255/02
    Das ist schon deshalb nicht der Fall, weil der Grundsatz des gleichen Entgelts aus betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit nur Leistungen abdeckt, die für Beschäftigungszeiten nach dem 17. Mai 1990 gewährt werden (EuGH NZA 2005, 347 f.; EuGH, Rs. C-262/88, Barber, Slg. 1990, I-1889, 1955 f. Rdn. 40 ff.).
  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

    Auszug aus BGH, 15.02.2006 - IV ZR 255/02
    Zu einer rückwirkenden Neuregelung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes waren der Gesetzgeber und die Beklagte auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht verpflichtet (vgl. BVerfGE 98, 365, 402 f. und VersR 2000, 835, 837 f.).
  • BGH, 14.01.2004 - IV ZR 56/03

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Versorgungsrente in der Zusatzversorgung

    Auszug aus BGH, 15.02.2006 - IV ZR 255/02
    a) Die Berechnung der Versicherungsrente nach § 44 VBLS a.F. benachteiligt die Versicherten nicht entgegen dem Gebot von Treu und Glauben unangemessen im Sinne von § 9 Abs. 1 AGBG (jetzt: § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB) und verletzt auch nicht im Rahmen der Inhaltskontrolle zu beachtende Grundrechte, wie der Senat im Urteil vom 14. Januar 2004 eingehend dargelegt hat (IV ZR 56/03 - VersR 2004, 453 unter II 2 b).
  • EuGH, 13.01.2005 - C-356/03

    Mayer - Gleiches Entgelt für Männer und Frauen - Mutterschaftsurlaub - Erwerb von

    Auszug aus BGH, 15.02.2006 - IV ZR 255/02
    Das ist schon deshalb nicht der Fall, weil der Grundsatz des gleichen Entgelts aus betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit nur Leistungen abdeckt, die für Beschäftigungszeiten nach dem 17. Mai 1990 gewährt werden (EuGH NZA 2005, 347 f.; EuGH, Rs. C-262/88, Barber, Slg. 1990, I-1889, 1955 f. Rdn. 40 ff.).
  • BGH, 25.11.2009 - IV ZR 340/07

    Zulassunge einer Revision; Grundsätzliche Bedeutung einer Frage über die

    Wenngleich zu der vom Berufungsgericht für klärungsbedürftig gehaltenen Frage zur Wirksamkeit der Abfindungsregelung in § 43 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 VBLS i.V. mit den Ausführungsbestimmungen - jedenfalls in ihrer aktuellen Fassung - noch keine höchstrichterliche Entscheidung ergangen ist (vgl. aber Senatsurteil vom 15. Februar 2006 - IV ZR 255/02 - VersR 2006, 639 zu § 59 VBLS a.F.), ist ein Zulassungsgrund i.S. von § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO nicht gegeben.

    Die Abfindung ist vielmehr "von Amts wegen" vorzunehmen und führt zum Erlöschen des Rentenanspruches (vgl. Senatsurteil vom 15. Februar 2006 aaO unter II 2 zu § 59 VBLS a.F.; Gilbert/Hesse, Die Versorgung der Angestellten und Arbeiter des öffentlichen Dienstes, B § 59 Anm. 1 a S. 270).

  • BGH, 12.09.2012 - IV ZR 78/11

    Berechnung einer Zusatzrente und Abfindung durch Einmalzahlung in der

    Der Senat (Hinweisbeschluss vom 25. November 2009 - IV ZR 340/07, VersR 2010, 521 Rn. 6 ff. und Senatsurteil vom 15. Februar 2006 - IV ZR 255/02, VersR 2006, 639) hat bereits zu einer früheren Fassung des § 43 VBLS n. F. und zu § 59 VBLS a. F. ausgesprochen, dass gegen die Abfindung von Kleinrenten keine rechtlichen Bedenken bestehen.
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